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   LAG Hamburg, 31.08.2016 - 5 Sa 6/16   

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https://dejure.org/2016,35504
LAG Hamburg, 31.08.2016 - 5 Sa 6/16 (https://dejure.org/2016,35504)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 31.08.2016 - 5 Sa 6/16 (https://dejure.org/2016,35504)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 31. August 2016 - 5 Sa 6/16 (https://dejure.org/2016,35504)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 3 TVG, § 4 Abs 3 TVG
    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifbindung - Günstigkeitsprinzip - Sachgruppenprinzip

  • IWW

    § 4 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz (TVG), § ... 4 Abs. 3 TVG, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 64 Abs. 6, 66 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG, § 256 ZPO, § 305c Abs. 2 BGB, § 4 Abs. 1 TVG, § 91 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung des kirchlichen Arbeitnehmerinnentarifvertrages aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme und Günstigkeitsvergleich; Feststellungsklage einer Altenpflegerin bei vertraglicher Bezugnahme auf die sich "diesem Tarifvertrag" anschließenden Tarifverträge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG § 3; TVG § 4 Abs. 3
    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifbindung - Günstigkeitsprinzip - Sachgruppenprinzip

  • rechtsportal.de

    ZPO § 256 Abs. 1
    Anwendung des kirchlichen Arbeitnehmerinnentarifvertrages aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme und Günstigkeitsvergleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 719/13

    Elementenfeststellungsklage - Auslegung einer arbeitsvertraglichen

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.08.2016 - 5 Sa 6/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG (26.08.2015 - 4 AZR 719/13 - m.w.N. juris) kann ein Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse an der Feststellung haben, dass ein bestimmter Tarifvertrag auf sein Arbeitsverhältnis anzuwenden ist (sog. Elementenfeststellungsklage).

    Das Rechtsschutzinteresse iSd. § 256 ZPO ist gegeben, die Feststellungsklage ist zulässig.Demsteht nicht entgegen, dass mit einem Feststellungsurteil nicht abschließend geklärt wird, welcher Tarifvertrag im Rahmen des im Einzelfall nach der Rechtsprechung des BAG vorzunehmenden Sachgruppenvergleichs günstiger wäre und es deshalb nachfolgend zu weiteren Rechtsstreitigkeiten darüber kommen kann, ob sich einzelne Rechte und Pflichten aus den fraglichen Tarifverträgen als günstigere einzelvertragliche Regelung im Arbeitsverhältnis der Parteien durchsetzen oder ob sie durch die Regelung des normativ anwendbaren Tarifvertrages verdrängt werden (BAG 26.08.2015 aaO.).

    Diese Frage ist ggf. zu klären, sobald die Klägerin konkrete Ansprüche aus dem KAT geltend macht (BAG 26.08.2015 - 4 AZR 719/13 - juris).

  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 522/09

    Urlaubsgeld" als saisonale Sonderleistung - Stundungsvereinbarung - MTV Pro

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.08.2016 - 5 Sa 6/16
    Bei einem Günstigkeitsvergleich nach § 4 Abs. 3 TVG sind danach alle Regelungen miteinander zu vergleichen, die in einem sachlichen Zusammenhang stehen (st. Rspr., vgl. nur BAG 14.12.2011 - 4 AZR 180/10 - 12.10.2010 - 9 AZR 522/09).

    Das BAG wendet in diesen Fällen das Sachgruppenprinzip an (BAG 24.09.2008 - 6 AZR 76/07 - 12.12.2014 - 4 AZR 328/11 - juris).Bei einem Günstigkeitsvergleich nach § 4 Abs. 3 TVG sind danach alle Regelungen miteinander zu vergleichen, die in einem sachlichen Zusammenhang stehen (st. Rspr., vgl. nur BAG 14.12.2011 - 4 AZR 180/10 - 12.10.2010 - 9 AZR 522/09).

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 180/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Umwandlung der Deutschen

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.08.2016 - 5 Sa 6/16
    Bei einem Günstigkeitsvergleich nach § 4 Abs. 3 TVG sind danach alle Regelungen miteinander zu vergleichen, die in einem sachlichen Zusammenhang stehen (st. Rspr., vgl. nur BAG 14.12.2011 - 4 AZR 180/10 - 12.10.2010 - 9 AZR 522/09).

    Das BAG wendet in diesen Fällen das Sachgruppenprinzip an (BAG 24.09.2008 - 6 AZR 76/07 - 12.12.2014 - 4 AZR 328/11 - juris).Bei einem Günstigkeitsvergleich nach § 4 Abs. 3 TVG sind danach alle Regelungen miteinander zu vergleichen, die in einem sachlichen Zusammenhang stehen (st. Rspr., vgl. nur BAG 14.12.2011 - 4 AZR 180/10 - 12.10.2010 - 9 AZR 522/09).

  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.08.2016 - 5 Sa 6/16
    Mangels gegenteiliger Anhaltspunkte beschränkt sich die Gleichstellung auf das benannte Tarifwerk (BAG 29.08.2007 - 4 AZR 767/06 - juris), hier also auf den KAT.

    Das ist konsequent, denn durch die Bezugnahme im Vertrag konkurriert ein vertraglicher Anspruch mit dem normativ geltenden Tarifvertrag, es "konkurriert" ein Arbeitsvertrag mit einem Tarifvertrag (BAG 29.08.2007 - 4 AZR 767/06 - juris).

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 706/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.08.2016 - 5 Sa 6/16
    Zwar kann auch eine kleine dynamische Verweisung über ihren Wortlaut hinaus in Ausnahmefällen als große dynamische Verweisung (Tarifwechselklausel) ausgelegt werden, dies muss sich aber aus den besonderen Umständen ergeben (BAG 06.07.2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 45, juris).

    Ihr eventueller Gestaltungswille als nicht am Arbeitsvertrag Beteiligte ist für die Auslegung einer einzelvertraglichen Bezugnahmeklausel ohne Bedeutung (BAG 06.07.2011 - 4 AZR 706/09 - juris).

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.08.2016 - 5 Sa 6/16
    Das BAG wendet in diesen Fällen das Sachgruppenprinzip an (BAG 24.09.2008 - 6 AZR 76/07 - 12.12.2014 - 4 AZR 328/11 - juris).Bei einem Günstigkeitsvergleich nach § 4 Abs. 3 TVG sind danach alle Regelungen miteinander zu vergleichen, die in einem sachlichen Zusammenhang stehen (st. Rspr., vgl. nur BAG 14.12.2011 - 4 AZR 180/10 - 12.10.2010 - 9 AZR 522/09).
  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 328/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Gutschrift auf

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.08.2016 - 5 Sa 6/16
    Das BAG wendet in diesen Fällen das Sachgruppenprinzip an (BAG 24.09.2008 - 6 AZR 76/07 - 12.12.2014 - 4 AZR 328/11 - juris).Bei einem Günstigkeitsvergleich nach § 4 Abs. 3 TVG sind danach alle Regelungen miteinander zu vergleichen, die in einem sachlichen Zusammenhang stehen (st. Rspr., vgl. nur BAG 14.12.2011 - 4 AZR 180/10 - 12.10.2010 - 9 AZR 522/09).
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.08.2016 - 5 Sa 6/16
    Klauseln, die nach dem 01.01.2002 vereinbart wurden, sind nach der Rechtsprechung des BAG mit Blick auf die Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB im Zweifel im Sinne einer dauerhaften dynamischen Bindung an den in der Vereinbarung genannten Tarifvertrag auszulegen (BAG 14.12.2005 - 4 AZR 536/04 - juris) und mehr nicht.
  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 991/12

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung -Einwand der

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.08.2016 - 5 Sa 6/16
    Dass daneben die nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend geltenden Tarifbestimmungen nach Maßgabe des Günstigkeitsprinzips (§ 4 Abs. 3 TVG) für das Arbeitsverhältnis gelten, ist für die Zulässigkeit des Antrags ohne Bedeutung (BAG 10.12.2014 - 4 AZR 991/12 -, juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2012 - 3 Sa 230/11

    Sonderzuwendung, Bezugnahmeklausel, Auslegung, Gleichstellungsabrede, Neuvertrag,

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.08.2016 - 5 Sa 6/16
    "Sich anschließen" bedeutet nach Brockhaus "unmittelbar auf etwas folgen, aufeinanderfolgen" (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom. 21.03.2012 - 3 Sa 230/11 -, Rn. 48, juris).
  • BAG, 25.01.2018 - 6 AZR 687/16

    Dienstvertragliche Bezugnahme auf kirchlichen Tarifvertrag

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 31. August 2016 - 5 Sa 6/16 - aufgehoben.
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